Eigentumswohnung: Schlampige Buchführung der Verwalterin macht ersatzpflichtig

08-JAN-10

Muss ein neuer Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage die Unterlagen über die Vermögensverwaltung, die ihm von der vorherigen Verwalterin übergeben worden sind, neu erstellen, weil sie "nicht nachvollziehbar, überarbeitungsbedürftig" sei und Differenzen aufweise, so kann er seinen Aufwand dafür ersetzt verlangen. (Hier berechnete er für seine Arbeit 6.250 €, die ihm vom Landgericht Wuppertal auch zugesprochen wurden. Der "Neue" habe mit hohem zeitlichem Aufwand durch Rücksprachen mit den Wohnungseigentümern die von ihnen geleisteten Wohngeldzahlungen nachvollziehen müssen.) (AZ: 6 T 468/08)